Am 10. Oktober 2011 ist die neue Promotionsordnungin Kraft getreten.
Die Promotionsordnung vom 25. März 1987 findet weiterhin Anwendung auf Promotionsbewerberinnen und -bewerber, die bereits zum Prüfungsverfahren zugelassen oder als Doktorandin bzw. Doktorand an der Fakultät angenommen sind. Letztere können jedoch auch die Durchführung ihres Promotionsverfahrens nach der neuen Promotionsordnung beantragen.
Vor Abgabe der Dissertation
Wenn die Dissertation fertig ist